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   RG, 15.02.1932 - IV 299/31   

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https://dejure.org/1932,632
RG, 15.02.1932 - IV 299/31 (https://dejure.org/1932,632)
RG, Entscheidung vom 15.02.1932 - IV 299/31 (https://dejure.org/1932,632)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1932 - IV 299/31 (https://dejure.org/1932,632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der unehelichen Vaterschaft beim Vorliegen eines Vaterschaftsanerkenntnisses. 2. Können dem unehelichen Kinde, das bei Abschluß eines Unterhaltsvertrags mit dem Vater durch seine Mutter als auftraglose Geschäftsführerin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.08.1952 - 4 StR 416/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Prozessbetrugs - Anforderungen an die

    Die Nichtigkeit eines bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkenntnisses, das auch in der Anerkennung des Unterhaltsanspruchs enthalten sein kann, zieht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit des Schuldanerkenntnisses nach sich (RGZ 135, 219), und einem Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung steht die Vorschrift des § 814 BGB entgegen; eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist gegenüber einem bewusst wahrheitswidrigen Anerkenntnis ausgeschlossen.
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 1026/68

    Unterhaltspflicht bei rechtskräftiger Scheidung - Vereinbahrung eines

    Der Bundesgerichtshof hat dies bereits in seinem Urteil vom 27. November 1952 (LM § 767 ZPO Nr. A = NJW 1953, 345) ausgesprochen und damit die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 37, 416, 419; 135, 219, 223) fortgeführt.
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 110/53

    Rechtsmittel

    Das Unterhaltsanerken tnis, auf das es dem Beschwerdeführer gerade ankam, kann aber auch dann nicht mehr zurückgefordert werden; es wird durch die Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft nicht berührt (RGZ 135, 219, 222).
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